Kommunen-Radar · Rhein-Erft-Kreis

Airbnb-Pflichten in Brühl

Rhein-Erft-Kreis, NRW — redaktionelle Risiko-Einordnung: erhöht

Pflichtenlage

ThemaStatusFakt (mit Quelle & Stand)
ZweckentfremdungssatzungvorhandenZweckentfremdungssatzung vorhanden (Ratsbeschluss 07.07.2025, Amtsblatt Nr. 24 v. 17.07.2025, in Kraft 18.07.2025, befristet auf 5 Jahre): Kurzzeitvermietung über 90 Tage/Jahr ist genehmigungspflichtig; bei einer Umnutzungsgenehmigung fällt eine Ausgleichszahlung von 3.350 EUR/m² an. Registrierpflicht (Wohnraum-ID) gilt seit Januar 2026 nach 6-monatiger Übergangsfrist; Antrag volldigital über bauportal.nrw. Einzelklauseln des Amtsblatt-Scans sind nicht wortlautgeprüft — objektscharf bei der Stadt prüfen.
Stadt Brühl — Zweckentfremdungssatzung: Ratsbeschluss 07.07.2025, Amtsblatt Nr. 24 v. 17.07.2025 S. 156–165, in Kraft 18.07.2025; Registrierpflicht seit 01/2026 (bauportal.nrw); Beherbergungssteuersatzung v. 15.12.2025, in Kraft 01.04.2026 (bruehl.de; Abruf 2026-07-20) · Stand 20.07.2026 geprüft
Bettensteuer / ÜbernachtungssteuervorhandenBeherbergungssteuer vorhanden: Satzung v. 15.12.2025, in Kraft zum 01.04.2026, 5 % des Beherbergungsentgelts (inkl. USt); gilt laut Stadt ausdrücklich auch für Ferienwohnungen und Privatzimmer. Der Betrieb zieht die Steuer ein und führt sie ab; Ausnahmen nur in sozialen Sonderfällen.
Stadt Brühl — Zweckentfremdungssatzung: Ratsbeschluss 07.07.2025, Amtsblatt Nr. 24 v. 17.07.2025 S. 156–165, in Kraft 18.07.2025; Registrierpflicht seit 01/2026 (bauportal.nrw); Beherbergungssteuersatzung v. 15.12.2025, in Kraft 01.04.2026 (bruehl.de; Abruf 2026-07-20) · Stand 20.07.2026 geprüft
Registrierpflicht (KVDG)vorhandenKommunale Registrierpflicht vorhanden: Brühl gehört zu den acht NRW-Städten mit Zweckentfremdungssatzung und Wohnraum-ID — vor dem Start ist die Wohnraum-ID zu beantragen (volldigital über bauportal.nrw) und im Inserat anzugeben. Details und Fristen in der Zeile Zweckentfremdungssatzung; Belegungsanzeigen laufen über das Landesportal.
bauportal.nrw Wohnraum-ID (abschließende 8-Städte-Liste) und MHKBD.NRW (Abruf 2026-07-20) · Stand 20.07.2026 geprüft
Planungsrecht (Gebietstyp)unklarZulässigkeit der Beherbergung hängt vom Gebietstyp des konkreten Grundstücks ab: in MI/MK/GE regelzulässig, in WA nur ausnahmsweise, in WR unzulässig bis Ausnahme. Der maßgebliche B-Plan bzw. § 34 BauGB ist objektscharf zu prüfen — generischer Hinweis, keine adressbezogene Aussage. Bauvoranfrage klärt den Einzelfall.
Frist: Bauvoranfrage: typ. 2 Monate Prüfung
Unbestätigte Angabe — vor Nutzung bei der Kommune prüfen · Stand 05.07.2026 zu verifizieren
StellplätzeunklarStellplatzbedarf richtet sich nach StellplatzVO NRW bzw. einer etwaigen kommunalen Stellplatzsatzung (Richtwert häufig 1 Stellplatz je 3 Gastzimmer). Ob eine eigene Satzung, Ablösebeträge oder ÖPNV-Reduktionen bestehen, ist stadtspezifisch beim Bauordnungsamt zu erfragen — hier nicht abschließend recherchiert.
Unbestätigte Angabe — vor Nutzung bei der Kommune prüfen · Stand 05.07.2026 zu verifizieren
Brandschutz / SonderbauvorhandenLandesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht.
Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate
SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) · Stand 05.07.2026 geprüft

Zuständige Stellen

  • Bauaufsicht/Bauordnungsamt Brühl — Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung
  • Steueramt Brühl — Beherbergungs-/Übernachtungssteuer
  • Amt für Wohnungswesen Brühl — Zweckentfremdung / Wohnraum-ID

Hinweise

  • Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): erhöhtes Risiko — jüngste NRW-Satzungs-Stadt (Zweckentfremdung 07/2025, Registrierpflicht 01/2026) plus Beherbergungssteuer ab 04/2026.
Wichtig

Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.

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