Kommunen-Radar · Rhein-Erft-Kreis

Airbnb-Pflichten in Wesseling

Rhein-Erft-Kreis, NRW — redaktionelle Risiko-Einordnung: erhöht

Pflichtenlage

ThemaStatusFakt (mit Quelle & Stand)
ZweckentfremdungssatzungvorhandenWohnraumschutzsatzung vorhanden (i.d.F. v. 08.10.2024, gestützt auf § 12 Abs. 1 WohnStG NRW, befristet auf 5 Jahre): Kurzzeitvermietung über 90 Tage/Jahr ist genehmigungspflichtige Zweckentfremdung. § 13 der Satzung verlangt Anzeige/Registrierung mit Wohnraum-ID und Belegungsanzeige binnen 10 Tagen je Überlassung; § 14 sieht ein Negativattest vor. Bußgeldrahmen bis 500.000 EUR. Der Wohnraum-ID-Antrag läuft volldigital über das Serviceportal (Einstieg bauportal.nrw).
Stadt Wesseling — Wohnraumschutzsatzung i.d.F. v. 08.10.2024 (§ 12 Abs. 1 WohnStG NRW), Amtsblatt Nr. 17 v. 18.10.2024, Satzungs-PDF wesseling.de; bauportal.nrw (Abruf 2026-07-20) · Stand 20.07.2026 geprüft
Bettensteuer / ÜbernachtungssteuerkeineKeine Beherbergungssteuer gefunden: Das Ortsrecht listet nur Hunde- und Vergnügungssteuer (Stand 2026-07-20); eine ausdrückliche Negativaussage der Stadt liegt nicht vor — vor Kalkulation verifizieren.
wesseling.de Ortsrecht-Übersicht (Abruf 2026-07-20) — keine Beherbergungssteuersatzung gelistet; ausdrückliche Negativaussage der Stadt liegt nicht vor · Stand 20.07.2026 zu verifizieren
Registrierpflicht (KVDG)vorhandenKommunale Registrierpflicht vorhanden: Wesseling gehört zu den acht NRW-Städten mit Zweckentfremdungssatzung und Wohnraum-ID — vor dem Start ist die Wohnraum-ID zu beantragen (volldigital über bauportal.nrw) und im Inserat anzugeben. Details und Fristen in der Zeile Zweckentfremdungssatzung; Belegungsanzeigen laufen über das Landesportal.
bauportal.nrw Wohnraum-ID (abschließende 8-Städte-Liste) und MHKBD.NRW (Abruf 2026-07-20) · Stand 20.07.2026 geprüft
Planungsrecht (Gebietstyp)unklarZulässigkeit der Beherbergung hängt vom Gebietstyp des konkreten Grundstücks ab: in MI/MK/GE regelzulässig, in WA nur ausnahmsweise, in WR unzulässig bis Ausnahme. Der maßgebliche B-Plan bzw. § 34 BauGB ist objektscharf zu prüfen — generischer Hinweis, keine adressbezogene Aussage. Bauvoranfrage klärt den Einzelfall.
Frist: Bauvoranfrage: typ. 2 Monate Prüfung
Unbestätigte Angabe — vor Nutzung bei der Kommune prüfen · Stand 05.07.2026 zu verifizieren
StellplätzeunklarStellplatzbedarf richtet sich nach StellplatzVO NRW bzw. einer etwaigen kommunalen Stellplatzsatzung (Richtwert häufig 1 Stellplatz je 3 Gastzimmer). Ob eine eigene Satzung, Ablösebeträge oder ÖPNV-Reduktionen bestehen, ist stadtspezifisch beim Bauordnungsamt zu erfragen — hier nicht abschließend recherchiert.
Unbestätigte Angabe — vor Nutzung bei der Kommune prüfen · Stand 05.07.2026 zu verifizieren
Brandschutz / SonderbauvorhandenLandesrecht: SBauVO NRW Teil 2 (§§ 47 ff.) greift ab mehr als 12 Gastbetten; großer Sonderbau (über 30 Betten) im Verfahren nach § 65 BauO NRW. Rauchwarnmelder je Raum (§ 55 Abs. 2 SBauVO) gelten für alle Beherbergungen. Bundesland-weit identisch, kein kommunales Sonderrecht.
Frist: Bauantrag § 64/65: typ. 2–4 Monate
SBauVO NRW Teil 2 (Landesrecht, bundesland-weit identisch) · Stand 05.07.2026 geprüft

Zuständige Stellen

  • Bauaufsicht/Bauordnungsamt Wesseling — Genehmigung/Bauvoranfrage/Nutzungsänderung
  • Steueramt Wesseling — Beherbergungs-/Übernachtungssteuer
  • Amt für Wohnungswesen Wesseling — Zweckentfremdung / Wohnraum-ID

Hinweise

  • Ohne erforderliche Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Redaktionelle Gesamteinordnung (redaktionell): erhöhtes Risiko — junge Wohnraumschutzsatzung (10/2024) mit Registrierpflicht (Wohnraum-ID) und 10-Tage-Belegungsanzeige; Antrag volldigital möglich.
Wichtig

Dies ist eine kuratierte Faktenübersicht (Selbstauskunft), kein Bescheid und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle im Einzelfall.

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