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Die 90-Tage-Grenze bei Airbnb: Was sie wirklich bedeutet

Die kurze Antwort

Eine bundesweite „90-Tage-Regel“ für Kurzzeitvermietung gibt es nicht. Die 90 Tage stammen aus dem Landesrecht von Nordrhein-Westfalen - andere Länder ziehen andere Grenzen (Hamburg und München: acht Wochen), und Berlin arbeitet mit einem Genehmigungssystem statt einer einfachen Tagesgrenze. Entscheidend ist immer das Recht Ihres Landes und Ihrer Kommune.

Woher die 90 Tage kommen: die NRW-Regel

In NRW gilt die Nutzung von Wohnraum für Kurzzeitvermietung erst dann als Zweckentfremdung, wenn sie 90 Tage im Kalenderjahr übersteigt (§ 12 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 WohnStG NRW); für Studierende gelten 180 Tage. Praktisch relevant ist das nur in den acht Städten mit Zweckentfremdungssatzung (Aachen, Bonn, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Wesseling) - dort sind bis zu 90 Tage pro Wohnung und Kalenderjahr genehmigungsfrei, aber registrierungs- und anzeigepflichtig (Wohnraum-ID); die 180-Tage-Ausnahme gilt für von Studierenden angemieteten Wohnraum. In allen anderen NRW-Kommunen gibt es derzeit gar keine kommunale Tagesgrenze.

So wird gezählt - und was offen ist

Die Grenze gilt je Wohnung und Kalenderjahr. Zwei Punkte sind amtlich nicht ausdrücklich geregelt: wie angefangene Tage bzw. Nächte genau gezählt werden und wie Buchungen über mehrere Plattformen zusammengerechnet werden. Der Gesetzeswortlaut stellt auf die Nutzung des Wohnraums ab, nicht auf die Plattform - wer auf mehreren Portalen inseriert, sollte darum vorsichtshalber alle Tage zusammenzählen und Zweifelsfragen mit der eigenen Kommune klären.

Andere Städte, andere Grenzen

Drei Irrtümer im Faktencheck

  1. „Bundesweit sind 90 Tage erlaubt.“ Falsch - es gibt kein Bundesgesetz mit dieser Grenze; Hamburg und München liegen bei acht Wochen.
  2. „Unter 90 Tagen habe ich keine Pflichten.“ Falsch - Registrierung, Belegungsanzeige, Meldeschein und Steuern gelten unabhängig von der Tagesgrenze.
  3. „Steuern zahle ich erst ab 90 Tagen.“ Falsch - Einnahmen sind ab dem ersten Euro steuerlich relevant, und die Plattform meldet sie ohne Bagatellgrenze (DAC7).

So prüfen Sie Ihre Stadt

Der Kommunen-Radar zeigt für Ihre NRW-Kommune die Pflichtenlage mit Quelle und Stand. Und wenn Sie wissen möchten, wie es danach weitergeht: Hier starten Sie Schritt für Schritt.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand 07/2026.

Quellen

Erste Vermietung starten Kommune prüfen