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Der DAC7-Brief vom Finanzamt: Was er bedeutet
Warum Sie Post bekommen
Seit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das die EU-Richtlinie DAC7 umsetzt, sind digitale Plattformen wie Airbnb, Booking oder Vrbo seit 2023 verpflichtet, Vermietungsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Das BZSt leitet die Informationen an das zuständige Finanzamt weiter. Der Brief ist zunächst eine Information, kein Steuerbescheid.
Ab wann gemeldet wird
Eine Plattform meldet einen Anbieter, wenn im Kalenderjahr eine der beiden Schwellen erreicht wird:
- mehr als 2.000 Euro Vergütung insgesamt, oder
- ab 30 einzelnen Vermietungsvorgängen.
Wer darunter bleibt, wird in der Regel nicht gemeldet - steuerpflichtig können die Einnahmen trotzdem sein.
Welche Daten übermittelt werden
Die Meldung enthält typischerweise Name und Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung (IBAN), die Anschrift des vermieteten Objekts sowie die pro Quartal erzielten Umsätze und die Zahl der Vermietungen.
Was jetzt zu tun ist
- Alle Einnahmen aus der Vermietung vollständig in der Steuererklaerung angeben.
- Kurzzeitvermietung von möblierten Ferienwohnungen wird meist über die Anlage V (bzw. Anlage V-FeWo) erklärt; bei gewerblicher Prägung kann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EUR) nötig sein.
- Belege und Kontoauszüge aufbewahren, damit sich die gemeldeten Umsätze abgleichen lassen.
Ob eine Vermietung als private Vermögensverwaltung oder als Gewerbe gilt, hängt vom Einzelfall ab (Umfang der Leistungen, Hotelähnlichkeit). Für die konkrete Einordnung sollte fachlicher Rat eingeholt werden.
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand 07/2026.
Quellen
- Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
- EU-Richtlinie 2021/514 (DAC7)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)