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Meldeschein für Ferienwohnungen ab 2025

Was sich zum 1. Januar 2025 geändert hat

Die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten ist im Bundesmeldegesetz (BMG, Paragrafen 29 und 30) geregelt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen deutsche Gäste keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Die Pflicht besteht nur noch für ausländische Gäste.

Was für ausländische Gäste gilt

Aufbewahrung und Fristen

Der Beherbergungsbetrieb muss die Meldescheine ein Jahr lang aufbewahren und danach innerhalb von drei Monaten vernichten. In dieser Zeit können Sicherheits- und Meldebehörden Einsicht verlangen.

Bussgeld bei Verstößen

Wer die Meldepflicht verletzt - etwa Meldescheine nicht ausfüllen lässt oder nicht ordnungsgemäß aufbewahrt - handelt ordnungswidrig. Es drohen Bussgelder von bis zu 1.000 Euro.

Die konkrete Ausgestaltung (Papier oder digital, Einbindung von Kanaltoken) kann je nach Bundesland und Behörde variieren.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand 07/2026.

Quellen

Erste Vermietung starten Kommune prüfen