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EU-Verordnung 2024/1028: Was sich für Vermieter ändert
Die kurze Antwort
Die EU-Verordnung 2024/1028 ist seit dem 20. Mai 2026 anwendbar. Sie ist eine Daten-Verordnung, kein Verbotsgesetz: Sie vereinheitlicht Registrierungsverfahren und verpflichtet Plattformen wie Airbnb, Belegungsdaten monatlich an eine zentrale staatliche Stelle zu übermitteln. Neue Tagesgrenzen oder Steuern führt sie nicht ein.
Was die Verordnung regelt - und was nicht
Wo eine Registrierungspflicht besteht, muss das Verfahren einheitlichen Standards folgen (online, eine Nummer je Einheit), die Nummer muss im Inserat sichtbar sein, und Plattformen müssen sie stichprobenartig kontrollieren. Plattformen übermitteln monatlich Übernachtungszahlen, Gästezahlen, Adresse, Registriernummer und Inserats-URL an einen zentralen Zugangspunkt. Wichtig: Die Verordnung zwingt keine Kommune, eine Registrierungspflicht einzuführen - sie harmonisiert nur bestehende und künftige Verfahren.
Die deutsche Umsetzung: KVDG und Bundesnetzagentur
In Deutschland setzt das Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) die Verordnung um (Bundestagsbeschluss vom 23.04.2026). Die Bundesnetzagentur ist die einheitliche digitale Zugangsstelle, über die Plattformdaten an die zuständigen Behörden fließen. Ob und wo registriert werden muss, bleibt Sache der Länder und Kommunen - in NRW etwa über die Wohnraum-ID der acht Satzungsstädte.
Das ändert sich für Sie konkret
- Wo eine Registriernummer vorgeschrieben ist, wird ihr Fehlen im Inserat deutlich schneller auffallen - Plattformen müssen kontrollieren, Behörden bekommen laufend Daten.
- Kommunen erhalten erstmals belastbare Belegungsdaten und können Verstöße gegen Tagesgrenzen leichter erkennen.
- Einzelne Städte nutzen den neuen Rahmen für eigene Pflichten - München hat z. B. eine Registrierungspflicht zum August 2026 angekündigt (Start an die technische Anbindung geknüpft).
Das ändert sich nicht
Keine neuen Tagesgrenzen, keine neuen Steuern, keine bundesweite Registrierungspflicht. Wer bereits eine gültige Registriernummer hat, nutzt sie weiter; ob eine erneute Anmeldung nötig wird, klärt im Zweifel die eigene Kommune.
Nicht verwechseln: EU-Verordnung und DAC7
DAC7 (PStTG) ist die jährliche Steuer-Meldung der Plattformen an das Bundeszentralamt für Steuern - ohne Bagatellgrenze bei Vermietung. Die EU-Verordnung 2024/1028 betrifft dagegen Belegungsdaten für Wohnraum- und Statistikbehörden. Es sind zwei getrennte Kanäle; der eine ersetzt den anderen nicht. Mehr dazu: Der DAC7-Brief vom Finanzamt.
Ihr Fahrplan
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Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand 07/2026.
Quellen
- EU-Verordnung 2024/1028 (EUR-Lex, CELEX:32024R1028), anwendbar seit 20.05.2026
- Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG), Bundestagsbeschluss 23.04.2026 (bundestag.de)
- Bundesnetzagentur als einheitliche digitale Zugangsstelle (BMWE-Gesetzesvorhaben)
- Stadt München, Rathaus-Umschau 2026/113 (Registrierungspflicht ab 08/2026)