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Alles für die Anreise auf einer Seite, dazu die Rechnung für Ihren Gast

Adresse, Check-in-Zeit, Schlüssel, WLAN, Hausregeln: Was Gäste vor der Anreise fragen, steht sonst verstreut in fünf einzelnen Nachrichten. HostKlar macht daraus eine Web-Adresse, die Sie weitergeben, und füllt aus denselben Angaben auch die fünf Nachrichtenvorlagen für Ihr Portal. Für den Aufenthalt danach erzeugt dieselbe Seite eine Gastrechnung mit fortlaufender Nummer, Netto, Umsatzsteuer und Bruttobetrag.

Eine Adresse statt fünf Nachrichten

Sie schalten die Gästeseite je Wohnung frei und erhalten eine Adresse der Form hostklar.de/g/… mit einer zufälligen Zeichenfolge. Sie zeigt Adresse, Check-in- und Check-out-Zeit, den Weg in die Wohnung, WLAN-Name und -Passwort, die Erreichbarkeit für Rückfragen sowie Ruhezeiten, Rauchen, Haustiere, Partys und die maximale Gästezahl. Dabei erscheinen ausschließlich die Felder, die Sie ausgefüllt haben; leere bleiben weg.

Ein Hinweis zum Meldeschein, mit Quelle und Stand

Auf der Gästeseite steht ein Hinweis zum Meldeschein, dessen Wortlaut aus derselben Fundstelle stammt wie das Meldeschein-Formular des Produkts: Nach §§ 29, 30 BMG, Stand 2026-07, betrifft die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten seit dem 01.01.2025 ausländische Gäste. Quelle und Stand stehen darunter, und der nächste Satz verweist Ihre Gäste für den Einzelfall ausdrücklich an Sie als Gastgeber; die Seite trifft keine Aussage über Ihre Wohnung.

Fünf vorbefüllte Nachrichten für Ihr Portal

Neben der Gästeseite liegen fünf fertige Texte (vor der Anreise, am Anreisetag, während des Aufenthalts, zum Check-out und als Bewertungsbitte), in denen Ihre Angaben bereits eingesetzt sind; ein Klick kopiert den Text in die Zwischenablage. Fehlt eine Angabe, steht im Text sichtbar „[Telefonnummer: bitte eintragen]“ statt einer stillen Leerstelle, WLAN-Absätze verschwinden ganz, wenn Sie kein WLAN angegeben haben, und der Link zur Gästeseite wird nur eingesetzt, solange die Seite online ist.

Sie entscheiden, ob es die Seite gibt, und nehmen sie zurück

Ohne Ihre ausdrückliche Freischaltung entsteht keine öffentliche Adresse; in der Datenbank steht das Feld „aktiv“ auf 0. Sie können jederzeit einen neuen Link erzeugen; der alte läuft dann ins Leere. Oder Sie schalten die Seite ab: Ein abgeschalteter Link liefert dieselbe Antwort wie ein frei erfundener und verrät damit nicht, dass es die Wohnung gibt. Freischalten, Abschalten und Linkwechsel stehen einzeln in Ihrem Nachweis-Protokoll.

Gastrechnung: Nummer und Steuer rechnet HostKlar aus

Sie tragen Gastname und Bruttobetrag ein; die Rechnungsnummer vergibt HostKlar fortlaufend aus einem eigenen Nummernkreis je Jahr (Format 2026-001), von Hand überschreiben lässt sie sich nicht. Aus dem Bruttobetrag rechnet das Programm Netto und Umsatzsteuer heraus: 7 % für die Beherbergung nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, wahlweise 19 % für eine Nebenleistung wie Frühstück. Bei hinterlegter Kleinunternehmer-Regelung weist es stattdessen den Hinweis auf § 19 UStG aus, und wenn in Ihrem Profil keine Steuernummer eingetragen ist, schreibt es auch das aufs Blatt.

Eine erstellte Rechnung bleibt, wie sie ist

Rechnung und Registereintrag entstehen in einem einzigen Schreibvorgang; das fertige Dokument wandert mit Prüfsumme in den Dokumenten-Tresor und ist dort per Datenbanksperre weder änderbar noch löschbar. Eine Korrektur läuft über eine zweite Rechnung mit eigener Nummer, negativen Beträgen und dem Bezug auf das Original; das erste Blatt wird nicht überschrieben, und jede Rechnung steht mit Nummer und Betrag im Protokoll.

Was HostKlar hier nicht tut
  • Kein Check-in, keine Unterschrift, keine Bezahlung. Die Gästeseite nimmt nichts entgegen: kein Formular, kein Eingabefeld, kein Upload, keine Anmeldung; der Selbsttest prüft genau das. Der Meldeschein bleibt ein Blatt zum Ausdrucken und eigenhändigen Unterschreiben; Zahlungen, Kautionen und Zusatzverkäufe laufen über die Seite nicht. (engine/gaesteseite.py:13-31, Selbsttest Zeile 336-338; tests/routen_test.py:3851-3853)
  • HostKlar verschickt nichts, weder den Link noch die Rechnung. Sie geben beides selbst weiter: im Portal-Chat, per E-Mail oder auf Papier. E-Mails versendet das Produkt nur für die eigene Anmeldung. Und eine Gästeseite gehört zur Wohnung, nicht zur einzelnen Buchung: Wer den Link hat, sieht die Seite; dafür gibt es den Knopf, mit dem Sie ihn wechseln. (engine/gaesteseite.py:8-15; engine/mailer.py:1-7; db.py:512 object_id als Primärschlüssel; web.py:8043-8048)
  • Die Rechnung gibt nur aus, was eingetragen ist. Das Formular kennt eine Position mit Menge 1 und den Namen des Gastes ohne Anschrift; das Blatt selbst zählt auf, was § 14 Abs. 4 UStG (Stand 2026) für Rechnungen über 250 € an Pflichtangaben nennt, und schreibt dazu, dass diese Vorlage nur die eingetragenen Angaben ausgibt und die Vollständigkeit vor der Verwendung zu prüfen ist. Steuerberatung ist das nicht; auf dem Dokument steht „Vorlage — keine Steuerberatung“. (web.py:8097 und 8106; engine/rechnung.py:143-168; engine/rechnung.py:245)
  • Auf der Gästeseite steht nur, was in einer Liste von 15 erlaubten Feldern steht. Gastname, Buchungscode, Beträge und Steuerwerte können strukturell nicht hinein, und HostKlar zählt lediglich, wie oft der Link geöffnet wurde, ohne Zeitpunkt und ohne IP-Adresse. Dass der Webserver wie bei jedem Aufruf einer Webseite technische Zugriffsdaten protokolliert, sagt die Gästeseite ihren Lesern selbst; eine Zusage, gar nichts zu erheben, gibt sie bewusst nicht. (engine/gaesteseite.py:63-71 und 126-140, Zählbefehl: python3 -c "from engine import gaesteseite as g; print(len(g._KONTEXT_WHITELIST))" → 15; models.py:1166-1182; engine/gaesteseite.py:100-111; web.py:4610-4615 und 8459-8460 robots.txt)

Diese Seite beschreibt, was die Software tut. Sie ist keine Rechts- und keine Steuerberatung. Die Angaben zu §§ 29, 30 BMG geben den Stand 2026-07 wieder, den HostKlar mitführt, die Angaben zu § 12, § 14 und § 19 UStG den Stand 2026; ob und was in Ihrem Fall zu tun ist, klären Sie mit Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrer Steuerberatung.

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