Ihre Zahlen so übergeben, dass die Kanzlei damit arbeiten kann
Am Jahresende wählen Sie ein Jahr und laden ein einziges ZIP-Archiv herunter: Zusammenstellung, zwei Buchungslisten, Ihre hinterlegten Belege und ein Blatt, das die zugrunde gelegten Annahmen benennt. Wer lieber gar nichts verschickt, lädt seine Steuerberatung per E-Mail zu einem eigenen Lesezugang ein; sie sieht dann Ihre Zahlen im Konto, ändern kann sie dort nichts. Diesen Zugang beenden Sie mit einem Klick.
Das ganze Jahr in einer einzigen Datei
Sie wählen das Jahr und bekommen ein ZIP mit sieben Dateien: Deckblatt mit Ihren Stammdaten, Einnahmen-Ausgaben-Zusammenstellung, die Felder für die Anlage V-FeWo je Wohnung, eine Buchungsliste im Buchhaltungs-Spaltenschnitt, dieselben Vorgänge noch einmal in Klartext, ein Belegverzeichnis mit SHA-256-Prüfsumme und ein Blatt zu Herkunft und Annahmen der Zahlen. Belege, die Sie im Dokumententresor abgelegt haben, liegen als Dateien daneben; was nicht mitgeschickt werden kann, steht wenigstens mit seiner Prüfsumme im Verzeichnis.
Buchungsliste im DATEV-nahen Spaltenschnitt
Die Buchungsdatei hat zehn Spalten: Umsatz, Soll/Haben, Währung, Konto, Gegenkonto, Steuerschlüssel, Belegdatum, Belegfeld, Buchungstext und Umsatzsteuerbetrag. Jede Airbnb-Buchung zerlegt HostKlar dabei in bis zu drei Zeilen: Bruttoerlös, einbehaltene Servicegebühr und, falls die tatsächliche Auszahlung davon abweicht, die Restdifferenz. Als Belegdatum steht der Abreisetag. Öffnet die Kanzlei die Datei in Excel, kommen Umlaute richtig an, und ein Wohnungsname, der mit einem Rechenzeichen beginnt, bleibt Text statt zur Formel zu werden.
SKR03 oder SKR04: Die Kontonummern richten sich nach Ihrer Kanzlei
In der Buchhaltungsansicht stellen Sie den Kontenrahmen um. Beim Erzeugen übersetzt der Export die Nummern: Bank 1200 wird zu 1800, Erlöse 8004 zu 4004, Plattformgebühren 4760 zu 6770. Intern bleibt alles unverändert gespeichert; die Umstellung wirkt nur auf die ausgegebene Datei, umgebucht wird nichts.
Lesezugang für Ihre Kanzlei: von Ihnen eingeladen, von Ihnen beendet
Im Profil tragen Sie die E-Mail-Adresse Ihrer Steuerberatung ein. HostKlar schickt dorthin einen Link, der 14 Tage und genau einmal gilt; darüber legt die Kanzlei ihr eigenes Konto an und sieht danach Ihre Wohnungen, Ihre Zahlen und Ihre Belegliste. Ändern kann sie dort nichts: kein Beleg, keine Buchung, keine Angabe. Schreibzugriffe sind an Ihr eigenes Konto gebunden. Ein Klick auf „Zugang beenden“ löst die Verbindung sofort, ohne Zutun der Kanzlei.
Jeder Blick und jeder Download steht in Ihrem Protokoll
Sieht die Kanzlei Ihre Übersicht oder eine Ihrer Wohnungen an, entsteht ein Eintrag in Ihrem Änderungsprotokoll, mit Namen der Kanzlei und Zeitstempel, einmal je Tag und Wohnung. Jeder Export erzeugt zusätzlich einen eigenen Eintrag. Diese Zeilen sind per Datenbanksperre gegen Änderung und Löschung geschützt, und Ihr Konto führt zugleich keinen Mandantennamen ins Protokoll der Kanzlei.
- Kein DATEV-Import auf Knopfdruck. Die Datei hat einen DATEV-nahen Spaltenschnitt, ist aber keine EXTF-Importdatei; das Deckblatt im Paket schreibt das wörtlich hin und bittet darum, das Spaltenschema vorher mit der Kanzlei abzustimmen. Es gibt auch keine Verbindung in ein Kanzleiprogramm: der Weg ist eine Datei, kein Datenkanal. (engine/datev.py:463-469, geprüft in engine/datev.py:1044-1046)
- Im Export stehen Ihre importierten Airbnb-Buchungen, nicht die Ausgaben, die Sie selbst in der Buchhaltungsansicht erfassen. Reinigung, Versicherung oder Handwerkerrechnung liegen dort in einem eigenen Journal und werden vom Jahrespaket nicht mitgenommen. (Quelle der Exporte: web.py:7097-7126; engine/journal.py hat keine Exportfunktion)
- Die Zuordnung zum Jahr erfolgt nach dem Abreisetag der Gäste. Das Paket vermerkt diesen Punkt selbst und weist darauf hin, dass für EÜR und Anlage V steuerlich der Zufluss maßgeblich ist (§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG, Stand 2026); die Abweichung gehört auf den Tisch Ihrer Kanzlei. (engine/tax.py:294-299, Ausgabe ins Paket engine/datev.py:535-540)
- Der Zugang gilt ganz oder gar nicht, und nur einmal: Eine eingeladene Kanzlei sieht alle Wohnungen, alle Jahre und alle Belege dieses Kontos; einzelne Jahre oder einzelne Wohnungen lassen sich nicht getrennt freigeben. Und solange eine Kanzlei zugeordnet ist, nimmt das Konto keine zweite an. (models.py:578-596; Sperre gegen die zweite Zuordnung models.py:421-426 und web.py:5158-5164)
- Ob im Export Umsatzsteuer ausgewiesen wird, entscheidet eine Angabe, die Sie selbst in Ihrem Konto setzen (Kleinunternehmer ja/nein). HostKlar rechnet dann mechanisch mit dem ermäßigten Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) und bewertet diesen Status nicht selbst; die Annahme steht wörtlich im Provenienz-Blatt des Pakets, ausdrücklich zur fachlichen Prüfung. (engine/datev.py:139-143 und :202-215, web.py:7100/7117; Provenienz engine/datev.py:572-627)
HostKlar liefert Informationen und rechnerische Aufbereitungen Ihrer eigenen Angaben — keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung (StBerG/RDG). Die genannten Zahlen, Konten und Steuersätze sind Annahmen, die das Paket selbst benennt; die verbindliche Prüfung und die steuerliche Einordnung übernimmt Ihre Steuerberatung.