Die Zahlen für Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung, fertig zum Abtippen
HostKlar rechnet aus den importierten Buchungen einer Wohnung die Kennziffern der Umsatzsteuer-Voranmeldung aus und stellt sie als Klartext-Liste zum Kopieren bereit. Sie wählen den Zeitraum: einen einzelnen Monat, ein Quartal oder ein ganzes Jahr. HostKlar summiert die abgeschlossenen Aufenthalte darin und rechnet die enthaltene Steuer heraus. In das ELSTER-Formular übertragen Sie die Werte selbst: HostKlar hat keinen ELSTER-Zugang und übermittelt nichts.
Sieben Kennziffern, aus Ihren Buchungen gerechnet
Ausgefüllt werden Kz 86 (Umsätze zum ermäßigten Satz), Kz 81 (Umsätze zum allgemeinen Satz), Kz 46 und Kz 47 (Leistungsbezüge nach § 13b UStG), Kz 66 und Kz 67 (Vorsteuer) sowie Kz 83 (Zahllast, bei negativem Ergebnis als Erstattung ausgewiesen). Aus dem Bruttobetrag jeder abgeschlossenen Buchung rechnet HostKlar die enthaltenen 7 % heraus (netto = brutto × 100/107, § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) und zeigt Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag nebeneinander in einer Tabelle.
Monat, Quartal oder Jahr: beim Jahr gibt es keine Kopiervorlage
Über ein Auswahlfeld bestimmen Sie den Zeitraum: einen einzelnen Kalendermonat, ein Quartal oder das ganze Jahr. Für das ganze Jahr zeigt HostKlar bewusst nur eine Übersicht und gibt keine ELSTER-Kopiervorlage aus, weil ein Kalenderjahr kein Voranmeldungszeitraum ist; der Hinweis dazu steht über der Ansicht.
Eine Kopiervorlage in vollen Euro, mit Kontrollwert daneben
Unter der Tabelle steht ein Textfeld mit allen Werten und ein Knopf „Werte kopieren“. Die Bemessungsgrundlagen stehen dort in vollen Euro mit abgeschnittenen Cent; so sieht es die amtliche Anleitung zur Voranmeldung vor. Der exakte Cent-Betrag steht zur Kontrolle in Klammern daneben, die Steuerbeträge mit Cent.
Das Kleinunternehmer-Häkchen: was HostKlar dann anzeigt
Ist die Wohnung beim Anlegen als Kleinunternehmer nach § 19 UStG markiert, setzt die Vorschau die eigenen Umsätze auf 0,00 €, zeigt statt der Kennziffern-Tabelle einen Hinweis mit der Kennzeichnung „§ 19 UStG“ und schaltet die Eingabefelder für Vorsteuer und 19-%-Umsätze sichtbar ab, statt eingetippte Werte still zu verwerfen. Die Buchungen des Zeitraums zählt und zeigt HostKlar trotzdem. Den Status entscheidet HostKlar nicht, es übernimmt Ihr Häkchen.
Die Servicegebühr der Plattform, die oft übersehen wird
Die Servicegebühr aus der importierten Airbnb-Abrechnung behandelt HostKlar als Netto-Betrag, weist sie als Kz 46 aus und rechnet 19 % darauf als Kz 47. Grundlage der Rechnung ist § 13b Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 S. 1 UStG in der im Werkzeug hinterlegten Fassung, Stand 2025/2026. Bei Regelbesteuerung stellt HostKlar den Gegenposten Kz 67 in gleicher Höhe daneben; ist das Kleinunternehmer-Häkchen gesetzt, entfällt dieser Gegenposten und der Betrag bleibt in Zeile Kz 83 stehen.
- Die Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen (Kz 66) tippen Sie selbst in ein Feld ein. HostKlar liest sie nicht aus Ihren Belegen oder aus dem Buchungsjournal aus; der Hinweis dazu steht unter der Tabelle (Beleg: web.py:7549 und web.py:7579-7585, engine/ustva.py:688-692; im Journal-Modul kommt „vorsteuer“ nicht vor).
- Jeder abgeschlossene Aufenthalt wird mit 7 % gerechnet, Reinigung und Nebenkosten inbegriffen. Ob im Einzelfall ein anderer Satz oder eine Befreiung in Betracht kommt, prüft die Software nicht; ebenso legt sie nicht fest, welcher Voranmeldungszeitraum für Sie gilt und ob Ist- oder Sollversteuerung zutrifft; das schreibt der Code ausdrücklich so (Beleg: engine/ustva.py:14-20, engine/ustva.py:35-45, engine/ustva.py:56-58).
- Die Vorschau rechnet je Wohnung. Mehrere Wohnungen führt HostKlar an dieser Stelle nicht zu einer gemeinsamen Voranmeldung zusammen, und Dauerfristverlängerung oder Sondervorauszahlung kommen in der Vorschau nicht vor (Beleg: web.py:7513 bookings_for_object; grep -n "39\|Sondervoraus\|Dauerfrist" engine/ustva.py → kein Treffer).
Rechenhilfe auf Basis Ihrer eigenen Angaben — keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und keine Rechtsberatung. Die genannten Steuersätze, Paragrafen und Kennziffern folgen dem amtlichen Vordruck zur Umsatzsteuer-Voranmeldung und den §§ 12, 13b, 18, 19 UStG in der im Werkzeug hinterlegten Fassung, Stand 2025/2026; die Zuordnung der Kennziffern gleichen Sie bitte am aktuellen ELSTER-Vordruck ab. Ob und in welchem Umfang diese Zahlen für Ihre Vermietung zutreffen, prüfen Sie mit Ihrer Steuerkanzlei oder dem Finanzamt. HostKlar übermittelt nichts an eine Behörde.